Forum Überblick , Kontakt

Finanzen-Lexikon

Google
  Web finanzen-lexikon.de

  Lexikon von 'Garant' bis 'Guthabenzins'

    Geordnete Finanzielle Verhältnisse

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

General Clearer

Geordnete Finanzielle Verhältnisse

Geschäftsjahr
Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbstständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbstständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.
- 11362/2004-07-09

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Ziel (Durch das Handeln von einer Person/einem System ...)
Darlehen (Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht ...)
Unternehmer (Unternehmer i.S. des Umsatzsteuerrechts ist, ...)
Darlehen (Geldübergabe von dem Darlehnsgeber (meist Banken ...)
Negativmerkmal (Bei in der Vergangenheit bereits vorgekommenden ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): geordneten
Weitere interessante Seiten zum Thema dieser Seite

HomepageZugriffe: (pageviews / gesamte Datenbank)
seit dem 1.4.98: Counter
Seite: 75207 /@1


Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den Administrator
© Copyright 1995 - 2006 gebhardt@quality.de ; Impressum,  (Letzte Änderung :2007-08-28)