Der Frachtkostenausgleich (FKA) ist der geldliche Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer für die Belieferung an einem anderen zugelassenen Lieferort, als dem in den Kontraktspezifikationen definierten zentralen Lieferort. - 122000/2006-10-09 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Kosten (Kosten sind bewerteter Verzehr von Gütern und ...)
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