Neid-Faktor; der Envy-Faktor drückt das Verhältnis zwischen zwei Aufgeldern zur Platzierung von Beteiligungen aus. Durch die unterschiedlichen Konditionen, zu denen eine Beteiligung erworben wird, können mit verschiedenen Beteiligungsgebern unterschiedliche Aufgelder für den nominellen Anteilserwerb vereinbart werden. Das Verhältnis zwischen diesen wird als Envy-Faktor bezeichnet. - 11350/2004-07-09
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