Einzelkosten können mittels Beleg und ohne Umlage einem bestimmten Bezugsobjekt zugeordnet (dahin kontiert) werden. Die Bezugsobjekte richten sich je nach dem Auswertungszweck: Produkte, Dienstleistungen, Aufträge, Kostenträger, Projekte, Profit Center, Sparten, Kostenstellen (Abteilungen, Regionen, Niederlassungen).
Die Kostenerfassung sollte so organisiert werden, dass für sämtliche zu belastenden Kostenelemente klare Belege und eine eindeutige Kontierung bestehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass alle Beträge anlässlich ihrer Ersterfassung als Einzelkosten einer Kostenstelle oder eines Kostenträgers (Auftrags) belastet und nicht aufgeschlüsselt werden. Die Einhaltung dieser Regel ist die Voraussetzung für eine verantwortungsgerechte
Kostenrechnung. - 12404/2004-07-19 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
SEK (Sondereinzelkosten)
Sondereinzelkosten (Sondereinzelkosten (SEK) des Vertriebs und der ...)
Einzelkosten (Einzelkosten können mittels Beleg und ohne Umlage ...)
Deckungsbeitragsrechnung (Die Deckungsbeitragsrechnung ist das Instrument ...)
Kostenrechnung (Die Kostenrechnung ist das innerbetriebliche ...)
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