Im Finanz-Bereich bezeichnet man mit Corporate Governance (CG) die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen in der Zielgesellschaft. Hierzu gehören ein gebildeter Beirat (advisory board), der Aufsichtsrat (supervisory board), ein Gesellschafterausschuss (shareholder committee), aber auch mit dem VC-Geber vereinbarte zustimmungspflichtige Geschäfte (consent requirements) werden unter dem Begriff CG zusammengefasst. - 11332/2004-07-09 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
CG (Computer Graphics)
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