Die Beleihung ist eine Kreditgewährung auf der Grundlage einer Sicherheit. Die Höhe der möglichen Beleihung hängt ab vom Beleihungswert des Sicherungsgutes und von seiner Beleihungsgrenze. Das Beleihungsverfahren ist i.d.R. institutsübergreifend in sog. Musterrichtlinien, wie z.B. den landesspezifischen Beleihungsgrundsätzen für Sparkassen, geregelt. Beleihungsunterlagen.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Beleihungen, Beleihungs
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