Forum Überblick , Kontakt

Finanzen-Lexikon

Google
  Web finanzen-lexikon.de

  Lexikon von 'Börsengang' bis 'BWA'

    Beleihung

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Beeinflussbare Kosten

Beleihung

Beleihungsgrenze
Die Beleihung ist eine Kreditgewährung auf der Grundlage einer Sicherheit. Die Höhe der möglichen Beleihung hängt ab vom Beleihungswert des Sicherungsgutes und von seiner Beleihungsgrenze. Das Beleihungsverfahren ist i.d.R. institutsübergreifend in sog. Musterrichtlinien, wie z.B. den landesspezifischen Beleihungsgrundsätzen für Sparkassen, geregelt. Beleihungsunterlagen.
- 13079/2004-07-26

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Beleihungsgrenze (Derjenige Prozentteil des Beleihungswertes eines ...)
Beleihungsunterlagen (Um eine formelle Wertermittlung für ein Objekt ...)
Kredit ( (Einer der 2003 am häufigsten verwendeten ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Beleihungen, Beleihungs
Wenn Sie bei Google nach dem Begriff "Beleihung" suchen, wird diese Lexikonseite als drittes Ergebnis (Stand: 2008-07-09) angezeigt.
Mit einem Banner haben Sie also die Möglichkeit, hier preiswert zu werben.
Weitere interessante Seiten zum Thema dieser Seite

HomepageZugriffe: (pageviews / gesamte Datenbank)
seit dem 1.4.98: Counter
Seite: 75367 /@1


Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den Administrator
© Copyright 1995 - gebhardt@quality.de ; Impressum,  (Letzte Änderung :2008-08-10)