Wird in einem Land nur Ausländern (sog. Gebietsfremden) die Konvertibilität (freie Austauschbarkeit) einer Währung in andere Währungen.garantiert, so wird diese Regelung als Ausländerkonvertibilität bezeichnet. - 27601/2005-10-23
| Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Auslaenderkonvertibilitaet |
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