Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückserwerbers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Sie bewirkt, dass Verfügungen und Belastungen, die der Grundstückseigentümer nach Eintragung vornimmt, nicht zu Lasten des Grundstückserwerbers wirken.
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Auflassungsvormerkungen, Auflassungsvormerkungs
Wenn Sie bei Google nach dem Begriff "Auflassungsvormerkung" suchen, wird diese Lexikonseite als drittes Ergebnis (Stand: 2008-07-09) angezeigt.
Mit einem Banner haben Sie also die Möglichkeit,
hier preiswert zu werben.