Unter Aufgeld, auch Agio genannt, versteht man den Betrag, den z.B. der Darlehensschuldner außer den Zinsen über die Darlehenssumme hinaus bezahlen muss. Ein Agio wird ferner auch als Eintrittsgeld für den Beitritt in eine Kommanditgesellschaft mit Verlustbeteiligungen erhoben. Abgeld wie Aufgeld stellen also Erscheinungsformen des Unterschiedsbetrags dar, der zwischen dem Ausgabebetrag und dem Rückzahlungsbetrag, insbesondere bei Aufnahme eines Kredits, besteht. Man bezeichnet diesen Unterschiedsbetrag häufig auch als Damnum.