Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensrechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Im Gegensatz zu einer GmbH ist das Grundkapital in Aktien zerlegt, die leichter veräußert werden können als beispielsweise Gesellschaftanteile einer GmbH.
Die Gründung einer AG ist zum Schutz potenzieller Anleger gesetzlich stark reglementiert. Es sind mindestens 5 Gründer notwendig, das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen.