Pauschale Teilauszahlung eines zustehenden Geldbetrages (Abschlagszahlung).
Erster Schlag in einer Golfrunde. Abschlag vom Börsenkurs
Geringere Bewertung bei Börsenkursen, wenn bestimmte Tatbestände Veranlassung zu Kursrückgängen geben, so vor allem die Abtrennung fälliger Dividendenscheine (Dividendenabschlag), der Fortfall des Bezugrechts (Bezugrechtabschlag), die Ausgabe von Berichtigungsaktien (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), bei Ausschüttung einer Liquidationsrate, als Zinsabschlag. Auch: Spanne, um die ein Kurs oder Preis hinter dem Nominalbetrag zurückbleibt (Disagio).