Mit einem Abbuchungsauftrag teilt der Kontoinhaber (Zahlungspflichtiger) seinem Kreditinstitut (Zahlstelle) mit, dass Lastschriften eines Dritten (Zahlungsempfänger) vom Girokonto abgebucht werden können. Dabei kann ein Höchstbetrag festgelegt werden. Diesen Lastschriften kann der Zahlungspflichtige nach der Belastung im Gegensatz zur Einzugsermächtigung nicht widersprechen. Der Abbuchungsauftrag wird der Zahlstelle erteilt.