Der Zwischengewinn ist der Ertragsanteil aus bestimmten Zinseinnahmen, die dem Anleger bei Rückgabe, Veräußerung oder Abtretung in- und ausländischer Fondsanteile zuzurechnen sind und dem Anteilwert zufließen.
Seit dem 1. Januar 1994 unterliegen die sogenannten Zwischengewinne auch der Einkommensteuer. Zwischengewinne unterliegen - wie ausgeschüttete oder thesaurierte Fondserträge - der Zinsabschlagsteuer.