Vollkostenrechnung ist die Ausgestaltungsform der Kostenrechnung, in der alle Kosten des Unternehmens auf die einzelnen Produkte und Dienstleistungen verrechnet werden.
Vollkosten umfassen entweder alle Kosten, die bei der Herstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung angefallen sind (volle Herstellkosten), oder alle Kosten, die für die in einer Periode verkauften Produkte entstanden sind (volle Selbstkosten). Die Berechnung von Vollkosten ist nur durch die Umlage der Strukturkosten möglich, also durch ihre Proportionalisierung, da nicht alle in einem Unternehmen entstehenden Kosten in einem direkten Verursachungszusammenhang mit den hergestellten oder verkauften Produkten stehen.
Durch diesen Verstoß gegen das Verursachungsprinzip ergibt sich auch, dass umgelegte Strukturkosten nie entscheidungsrelevant sein können, da sie sich nicht proportional zur Leistung verändern.