Mit der Umsatzbeteiligung werden Mitarbeiter entlohnt, die einen besonderen Anteil daran haben, dass dieser Umsatz erzielt wurde.

Diese sind dann meist Verkäufer, aber auch die entsprechenden Mitarbeiter in den Leitungspositionen des Vertriebs- oder Marketingbereich. Ziel ist die Motivation und Bindung des Mitarbeiters. Wobei jedoch in den höheren Positionen der Unternehmenshierarchie eher eine Gewinnbeteiligung ausgezahlt wird.

Die Umsatzbeteiligung ist ein bestimmter Prozentsatz vom Umsatz, der mit steigendem Umsatz auch noch variieren kann. Fest angestellte Mitarbeiter erhalten neben der Umsatzbeteiligung auch noch einen Fixbetrag. Freiberufliche Verkäufer (Handelsvertreter) erhalten meist nur die (entsprechend höhere) Umsatzbeteiligung.

Eine andere Form der Umsatzbeteiligung besteht, wenn der Umsatz nur durch Hinzufügen der Dienstleistung eines externen Unternehmens generiert werden kann. So bezahlt Werbetreibende im Internet an entsprechende Vermittler. Von diesem Betrag erhält der Betreiber der Website, auf der die Werbung geschaltet wird, eine entsprechende Umsatzbeteiligung.

Auch das Angebot der Telekommunikationsunternehmen, bestimmte Telefonnummern mit höheren Gebühren zu belegen, fällt in diese Kategorie. Fernsehanstalten und Zeitschriften ermuntern zur Abstimmung über einen Kandidaten bzw. Mitteilung von Rätsellösungen, eine bestimmte (erhöht kostenpflichtige) Nummer anzurufen. Von dem Gebührenaufkommen dieser speziellen Nummern, erhält derjenige, dem diese Nummer zugeordnet ist, eine Umsatzbeteiligung. Gleiches gilt natürlich auch für eine SMS, die an diese Nummer geschickt wird. So kann man für eine einfache SMS etwa 5 € an eine gemeinnützige Organisation spenden. Die Rechnung erhält man dann über die Telefonrechnung.

Auch in Einkaufszentren (Einkaufsmeilen, "Malls") wird vom Betreiber oft die Meinung vertreten, dass der Umsatz des Mieters zum Teil auch durch die Attraktivität des Umfeldes entsteht. Konsequenterweise verlangen Vermieter dieser Objekte auch eine Umsatzbeteiligung.

Steuerrechtlich werden Umsatzbeteiligungen noch uneinheitlich behandelt. Für Angestellte wird die Umsatzbeteiligung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert.

Für Unternehmen wird die erhaltene Umsatzbeteiligung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb betrachtet.


Ähnliche Artikel zum Begriff 'Umsatzbeteiligung'

'Incentive' ■■■■■■■■■■
Incentive ist ein Begriff, der im Finanzkontext als Anreiz oder Ansporn verwendet wird. Er bezieht sich . . . Weiterlesen
'Dienstleistung' ■■■■■
Die Dienstleistung ist eine im wesentlichen nicht-materielle Leistung, die von einer Person erbracht . . . Weiterlesen
'Vermittlung' auf allerwelt-lexikon.de ■■■■■
Vermittlung bezeichnet allgemein den Prozess, bei dem eine dritte Partei als neutraler Vermittler zwischen . . . Weiterlesen
'Kauf' ■■■■
Der Kauf ist die einem Kaufvertrag zugrunde liegende Handlung. Jeder Kauf besteht aus dem Angebot (meist . . . Weiterlesen
'Firma' auf allerwelt-lexikon.de ■■■■
Eine Firma (abgekürzt: Fa. von lat. firmare "beglaubigen, befestigen") ist der Name, unter dem ein Kaufmann . . . Weiterlesen
'Markt' ■■■■
Der Begriff Markt (von lat.: mercatus Handel, zu merx Ware) bezeichnet im traditionellen Sinne den Ort, . . . Weiterlesen
'Unternehmen' auf allerwelt-lexikon.de ■■■■
Im allgemeinen Kontext bezieht sich der Begriff "Unternehmen" auf eine Organisation, die wirtschaftliche . . . Weiterlesen
'Arbeit' ■■■■
Arbeit steht für den Produktionsfaktor in einer menschlichen Gesellschaften, bzw. die Erwerbstätigkeit, . . . Weiterlesen
'Gehalt' ■■■
Gehalt bezeichnet im Finanzkontext die regelmäßige, oft monatliche Vergütung, die Arbeitnehmer von . . . Weiterlesen
'Entgelt' auf allerwelt-lexikon.de ■■■
Entgelt bezeichnet eine Gegenleistung, die eine Person oder ein Unternehmen für eine erbrachte Leistung, . . . Weiterlesen