Die Rücknahme (ihrer Fondsanteile) ist eine gesetzliche Verpflichtung der Kapitalanlagegesellschaften (KAGs).
KAGs sind gesetzlich verpflichtet, Fonds-Anteile jederzeit zum Rücknahmepreis zurückzukaufen.
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KAGs sind gesetzlich verpflichtet, Fonds-Anteile jederzeit zum Rücknahmepreis zurückzukaufen.