Bei einer Pfändung werden beim Schuldner bewegliche Gegenstände sichergestellt aus deren Verwertung der Kreditgeber dann sein Darlehen zurück erhält.

Die Pfändung kann sich auf Dinge beziehen, die bereits vorher im Rahmen einer Verpfändung als Pfand festgelegt wurden. Ein Gerichtsvollzieher kann jedoch auch beliebige Gegenstände aus dem Besitz des Schuldners beschlagnahmen und zur Verwertung (Verkauf, Versteigerung) bringen.

Unpfändbar sind alle Dinge, die dem Schuldner ein bescheidenes Leben erlauben. Hierzu gehören u.a. Bett, Schrank, Kühlschrank, Farbfernseher, Lebensmittel, Heizmaterial, Kleidung, Haushaltsgegenstände und alles, was zur Berufsausübung erforderlich ist. Was tatsächlich unpfändbar ist, entscheidet die so genannte "Verkehrssitte" bzw. vor Ort der Gerichtsvollzieher. So war in den 70er Jahren der Farbfernseher noch ein pfändbarer Luxusgegenstand, der Gerichtsvollzieher musste allerdings bei dessen Pfändung einen Schwarzweißfernseher als Ersatz zur Verfügung stellen.