English: Public-To-Private / Deutsch: Öffentlich-zu-privat / Español: De público a privado / Português: Público-para-privado / Français: Public-à-privé / Italiano: Pubblico-a-privato
Unter Public-To-Private versteht man den Vorgang, dass ein börsennotiertes Unternehmen aus dem Handel ("von der Börse" oder "aus dem Listing") genommen wird.
Die Gründe sind vielfältig. Um nur einige zu nennen:
- Erleichterung der Akquisitionen/Veräußerungen von Betriebsteilen, Umstrukturierungen etc. durchzuführen, die die sonst geforderte Börsenöffentlichkeit hinderlich wäre.
- Die stets steigenden Transparenzforderungen erhöhen die laufenden Kosten
- Der erhöhte Aufwand (Hauptversammlung, Geschäftsberichte, etc.) einer Publikumsgesellschaft wird als nicht angemessen empfunden
Grundsätzlich gibt es zwei Vorgehensweisen
Das reguläre Delisting erfordert eine Genehmigung der Börse, einen Beschluss der HV und ein Angebot an alle ausstehenden Aktionäre.
Das Delisting durch Strukturmaßnahmen (auch "kaltes Delisting") erfolgt die Übernahme der Aktien der ausstehenden Aktionäre durch einen Investor. Die Gesellschaft wird dann aufgelöst, der Geschäftsbetrieb auf eine andere übertragen.
Der gegensätzliche Begriff wäre IPO.