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Der Begriff Personengesellschaft fasst die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die stille Gesellschaft begrifflich zusammen.

Charakteristisch für Personengesellschaft ist, dass die handelnde Anzahl der Personen und ihre Funktionen im Vordergrund stehen, nicht etwa der Kapitaleinsatz.

Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder AG haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich und unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens.

Es gibt verschiedene Arten von Personengesellschaften, darunter:

  1. Offene Handelsgesellschaft (OHG): Bei einer oHG haften alle Gesellschafter unbegrenzt und persönlich für die Schulden des Unternehmens. Die Geschäftsführung kann von einem oder mehreren Gesellschaftern oder von einem Dritten übernommen werden.

  2. Kommanditgesellschaft (KG): Eine KG besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem haftungsbeschränkten Gesellschafter (Kommanditist). Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage, während der Komplementär unbegrenzt haftet.

  3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen zwei oder mehreren Personen. Hier haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens.

  4. Stille Gesellschaft: Eine stille Gesellschaft ist eine Form der Beteiligung an einem Unternehmen, bei der ein Investor Geld zur Verfügung stellt, aber keine aktive Rolle im Unternehmen spielt. Der stille Gesellschafter hat keinen Anspruch auf Mitsprache oder Gewinnbeteiligung, kann aber von den Gewinnen des Unternehmens profitieren.

Personengesellschaften werden oft von Familienunternehmen, Freiberuflern, Handwerkern oder kleinen Unternehmen genutzt. Eine Personengesellschaft bietet den Vorteil einer einfachen Gründung und Verwaltung sowie einer hohen Flexibilität bei der Gestaltung des Unternehmens.


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