Neuer Markt ist der Name eines von der Deutschen Börse AG entwickelten neuen Handelssegment an der Frankfurter Wertpapierbörse.

Es wurde im März 1997 eröffnet und mit ihm eine Verbesserung der börsenmäßigen Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung für kleine und mittelgroße Unternehmen angestrebt. Zielgruppe des Neuen Marktes stellen kleinere und mittlere innovative Wachstumsunternehmen dar. Zielsetzung bei der Entwicklung des Neuen Marktes waren die Schaffung einer hohen Informationstransparenz sowie die Gewährleistung einer hinreichenden Marktliquidität und im Vergleich zum Geregelten Markt erhöhte Informationsanforderungen. Voraussetzung für die Einführung der Wertpapiere zum Neuen Markt ist, dass die Papiere das Zulassungsverfahren zum öffentlich-rechtlichen Geregelten Markt durchlaufen.

Zulassungsvoraussetzungen sind:

(1)Das Unternehmen muss mindestens 1 Jahr und sollte möglichst seit mindestens 3 Jahren bestehen.

(2)Bei der erstmaligen Zulassung sind Stammaktien zu begeben; später ist auch die Zulassung von Vorzugsaktien möglich.

(3)Die Emission muss über einen voraussichtlichen Kurswert von mindestens (damals) DM 10 Mio. verfügen. Es müssen mindestens 100.000 Aktien emittiert werden.

(4) Das Emissionsvolumen soll zu mindestens 50 % aus einer Kapitalerhöhung resultieren.

(5) Im Streubesitz sollen sich mindestens 15 %, möglichst aber 25 % oder mehr des Grundkapitals befinden.

Jeder Emittent, der eine Zulassung zum Neuen Markt anstrebt, muss mindestens einen Betreuer zur Marktpflege benennen. Der Betreuer stellt verbindliche Geld- und Brieflimite für die von ihm betreuten Werte. Dem Betreuer kommt damit insbesondere die Funktion der Liquiditätsunterstützung zu.


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