Das Mindestkapital ist das gesetzlich vorgeschriebenes Eigenkapital, mit dem eine Kapitalgesellschaft mindestens ausgestattet sein muss.
Das Mindestkapital einer GmbH muss € 25.000,- und das einer AG € 50.000,- betragen. Für manche Gründer ist diese Hürde zu hoch. Sie weichen gerne nach Großbritannien aus. Dort ist die Gründung einer "Limited Company" bereits mit einem Kapital von einem Pfund (1,20 €) möglich.