Bei einer Konversion wird eine bestehende Anleihe in eine andere umgewandelt.

Die neue Anleihe hat andere Zins- oder Tilgungskonditionen. Dieser Vorgang ist nur zulässig. wenn der Anleiheeigner der Konversion zustimmt oder wenn er bei Weigerung eine vorzeitige Rückzahlung seines Anleihebetrags erhält.