Eine Jahresabschluss ist eine Aufstellung der Vermögenswerte zum Jahresende. Die Form des Jahresabschlusses wird durch das Handelsgesetzbuch HGB in den § 264 ff vorgeschrieben.
Er wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt und dient zur genauen Ermittlung der monetären Situation einer Unternehmung. Der Jahresabschluss umfaßt sowohl die Bilanz, als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung. Weitere Bestandteile sind der Lagebericht und der Anhang.
Das Geschäftsjahr ist oft das Kalenderjahr, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Gerade Unternehmen, die während des Weihnachtsgeschäft zum Jahresende sehr angespannt sind, verlegen das Geschäftsjahr und damit die Arbeiten für den Jahresabschluss (Bilanzerstellung, Inventur) in ruhigere Jahreszeiten.