Gezeichnetes Kapital (Nominalkapital) ist eine Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals, der den Betrag umfasst, auf den die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist.
Dieser wird auch als Grundkapital bezeichnet.
Die Zeichnung eines Anlegers für einen Teil des Kapitals ist eine verbindliche Absichtserklärung. Erst mit der vollständigen Zahlung erlangt man die Rechte eines Teilhabers (Aktionärs, Gesellschafters)