Als Großaktionär gilt, wer infolge seiner Stimmrechte maßgeblichen Einfluss auf die Abstimmungen während der Hauptversammlung hat.
Ferner kann dieser Aktionär, sofern sein Anteil an der AG groß genug ist, eine Position im Aufsichtsrat erhalten.
Als Großaktionär gilt, wer infolge seiner Stimmrechte maßgeblichen Einfluss auf die Abstimmungen während der Hauptversammlung hat.
Ferner kann dieser Aktionär, sofern sein Anteil an der AG groß genug ist, eine Position im Aufsichtsrat erhalten.