Eine Depotbankgebühr ist das Entgelt für die Leistungen der Depotbank. Sie erhält für ihre Verwahrungs- und Kontrolltätigkeit eine Vergütung, die einen Promille-Satz des Anlagevermögens (bei einer KAG: des Fondsvermögens) ausmacht.
Die Höhe dieser Vergütung ist in den Besonderen Vertragsbedingungen des einzelnen Fonds angegeben. Mit der Gebühr wird nicht direkt der Anleger belastet, sondern das Fondsvermögen. Sie geht daher zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds.