Die Börsenaufsicht überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf des Handels an der Börse einschließlich der Börsengeschäftsabwicklung.
Hierzu zählt u. a. die Vermeidung von Insider-Handel. Die Aufsicht über die Börsen obliegt in Deutschland den jeweiligen Landesregierungen und dem Wirtschaftsminister des betreffenden Landes. Siehe hierzu auch die Paragraphen 3 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes.