- Beeinflussbare Kosten :
Beeinflussbare Kosten sind Kosten, für die der Leiter einer Organisationseinheit (Kostenstelle, Service Center, Profit Center) direkte Verantwortung trägt, weil er sie auch selbständig, durch seinen eigenen Willensprozess, beeinflussen kann.
Dazu gehören diejenigen Kostenarten einer Kostenstelle, die dieser eindeutig und ohne Umlagen zugeordnet werden können. Die wichtigsten beeinflussbaren Kostenarten sind: Personalkosten aller Art, Unterhalts- und Reparaturkosten, Hilfs- und Betriebsstoffe, soweit deren Verbrauch durch Aufschreibung gemessen wird, übrige Gemeinkosten.
Nicht beeinflussbare Kosten sind somit Beträge, die ein Stellenleiter im Lauf der Planungsperiode nicht selbständig direkt verändern kann, weil dies entweder nicht in seiner Macht liegt (zugeschlüsselte Umlagen) oder weil der Zeitraum für Kostenanpassungen zu kurz ist, meist bei kalkulatorischen Abschreibungen. Für die in ihrem Organisationsbereich direkt beeinflussbaren Kosten soll jede Führungskraft auch die Verantwortung übernehmen. Deshalb müssen die Controller dafür sorgen, dass sämtliche Kosten des Unternehmens als Einzelkosten einer Kostenstelle, eines Produkts oder eines Auftrags erfasst werden können.
Das ermöglicht auch eindeutiges Responsibility Accounting (Verantwortlichkeitsrechnung).