Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückserwerbers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert.
Sie bewirkt, dass Verfügungen und Belastungen, die der Grundstückseigentümer nach Eintragung vornimmt, nicht zu Lasten des Grundstückserwerbers wirken.