Die Arbeitserlaubnis ist in Deutschland die Genehmigung, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu dürfen.
Bürger der EU und deren Angehörige benötigen keine Arbeitserlaubnis (Arbeitnehmerfreizügigkeit). Früher wurde die Arbeitserlaubnis separat ausgestellt. Für Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis benötigen, wird sie heute als Eintrag im Aufenthaltstitel erteilt. Zuständig ist die Ausländerbehörde ggf. mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.