Ein Außerbörslicher Handel ist eine spezielle Handelsform. Sie findet außerhalb der offiziellen Handelszeiten einer Börse statt, in der Regel als Telefonverkehr.
Er darf nicht in den Räumlichkeiten der Börse stattfinden. Außerbörslich werden vor allem Geschäfte zwischen den Banken untereinander und zwischen Banken und Kapitalsammelstellen (z. B. Versicherungsgesellschaften) getätigt. Auch der außerbörsliche Handel unterliegt dem Wertpapierhandelsgesetz.
Einige Banken bieten diesen Handel auch als online-Dienst für Privatanleger an. Anders als an der regulären Börse werden jedoch keine Order gesammelt. Ein Privatanleger, der eine Aktie kaufen/verkaufen möchte, stellt eine Kursanfrage. Daraufhin bekommt er ein Angebot, das der Anleger binnen Sekunden annehmen muss. Nach Ablauf der sehr kurzen Frist kann er jedoch immer wieder einen Kursanfrage stellen, bis ein passender Kurs geboten wird.