Amtlicher Handel (amtlicher Markt) ist ein Börsensegment, das während der Präsenzbörse an den deutschen Wertpapierbörsen stattfindet und von amtlichen Maklern abgewickelt wird, die ebenfalls die Kurse ermitteln.

Im amtlichen Handel konzentrieren sich über 90 % der gesamten Börsenumsätze. Um zum amtlichen Handel zugelassen zu werden, muss eine Aktiengesellschaft hohe Eintrittsbarrieren überwinden. So sind u.a. eine Mindestgröße des Kurswerts des Aktienkapitals, eine Mindestbestandsdauer des Unternehmens vor der Aufnahme zum amtlichen Markt und eine Mindestgröße des Streubesitzes (Freefloat)von 25 % erforderlich. Ferner unterliegen die Aktiengesellschaften des amtlichen Handels strengen Publikationspflichten.