Wenn ein Handelsunternehmen zahlungsunfähig wird oder sich überschuldet, so müssen dessen Gläubiger damit rechnen, dass ihre Forderungen nicht mehr realisiert werden können und wertlos werden. Deshalb wird manchmal der Versuch unternommen, den Zusammenbruch durch die Gründung einer Auffanggesellschaft zu mildern. Aus den Erträgen der Auffanggesellschaft sollen die Altschulden abgetragen und ihre Einlagen bezahlt werden, so dass der ehemalige Schuldner nach der Durchführung wieder Inhaber der neuen Firma werden kann.


Eine Auffanggesellschaft wird von Schuldnern und Gläubigern gemeinsam gegründet. Das notleidende Geschäft wird in die neue Gesellschaft eingebracht. Sie soll vorliegende Aufträge übernehmen und so auch die Arbeitsplätze sichern. Um den endgültigen Verlust der in dem Unternehmen steckenden wirtschaftlichen Werte zu verhindern, muss dem Unternehmen vor allem neues Kapital zugeführt werden.

Insofern sind zunächst die Gläubiger aufgefordert, zusätzliche Geldmittel einzulegen, damit die Gesellschaft weiterarbeiten kann.