Unternehmer i.S. des Umsatzsteuerrechts ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Weitere Voraussetzungen sind Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgem. wirtschaftl. Verkehr, Einnahmenerzielungsabsicht (§ 2 I UStG). Unternehmen i.S. des UStG ist die gesamte gewerbl. oder berufl. Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 I 2 UStG); danach kann ein Unternehmer (natürliche oder juristische Person) zwar einkommenssteuerlich mehrere Betriebe, umsatzsteuerlich jedoch nur ein einziges Unternehmen haben. Leistungen von Betrieben desselben Unternehmers untereinander sind nichtsteuerbare Innenumsätze.