Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören, dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen. - 11429/2004-07-09 Als Umlaufvermögen bezeichnet die Betriebswirtschaft die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Beispiele: (Halb-)Produkte, Material, Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestände. - 11110/2004-07-08 Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
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Bilanz (Die Bilanz ist nach betriebswirtschaftlicher ...)
Cash Flow (Cash Flow ist ein Umsatzüberschuß über die ...)
Liquidität ()
Anlagevermögen ()
| Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Umlaufvermoegen, Umlaufvermögens |
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