English: Acquisition / Español: Adquisición / Português: Aquisição / Français: Acquisition / Italiano: Acquisizione

Erwerb steht für den Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung.

Im Finanzbereich bezieht sich der Begriff "Erwerb" auf den Kauf von Vermögenswerten oder Aktiva durch eine Person oder ein Unternehmen. Beispiele hierfür können sein:

Beschreibung

Erwerb im Finanzkontext bezieht sich auf den Erwerb von Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen oder Immobilien durch Investoren oder Unternehmen. Dabei kann es sich um den Kauf von Beständen, Unternehmensbeteiligungen oder auch um Fusionen und Übernahmen handeln. Der Erwerb erfolgt in der Regel mit dem Ziel, Rendite zu erwirtschaften oder die eigene Marktposition zu stärken.

Anwendungsbereiche

Risiken

  • Finanzielle Verluste
  • Marktrisiken
  • Reputationsrisiken
  • Regulatorische Risiken
  • Operative Risiken

Beispielsätze

  • Nominativ: Der Erwerb von Unternehmensanteilen war ein strategischer Schritt.
  • Genitiv: Während des Erwerbs des Immobilienportfolios mussten Kreditmittel aufgenommen werden.
  • Dativ: Der Bank wurde die Finanzierung für den Erwerb des Unternehmens zugesagt.
  • Akkusativ: Die Investoren planen den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen.
  • Plural: Die Erwerbe von Staatsanleihen stiegen in den letzten Monaten deutlich an.

Wortherkunft

Der Begriff "Erwerb" stammt vom althochdeutschen Wort "erwerben" ab und bedeutet so viel wie "sich etwas zueignen" oder "etwas erlangen".

Ähnliche Begriffe und Synonyme

Zusammenfassung

Erwerb im Finanzkontext bezeichnet den Kauf von Vermögenswerten zur Erzielung von Rendite oder zur Stärkung der eigenen Position. Es umfasst Unternehmensübernahmen, Immobilieninvestitionen, Aktienhandel und Fusionen. Dabei sind Risiken wie finanzielle Verluste, Marktrisiken und regulatorische Risiken zu beachten. Der Begriff stammt vom althochdeutschen "erwerben" ab und hat Synonyme wie Akquisition, Investition oder Anschaffung.

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